Branchenkodex soll noch in 2023 kommen: Deutsche GigaNetz verpflichtet sich schon heute!
Soeren Wendler (Geschäftsführer Marketing & Vertrieb der Deutschen GigaNetz) begrüßt die Umsetzung des Branchenkodexes zum Haustürvertrieb ©Deutsche GigaNetz/KatrinSchöning

Branchenkodex soll noch in 2023 kommen: Deutsche GigaNetz verpflichtet sich schon heute!

Qualitätssiegel für mehr Verbraucherschutz und Transparenz im Haustürgeschäft

Die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft ist das gemeinsame Ziel von Politik und Telekommunikationsbranche in Deutschland. Bereits im vergangenen Jahr formulierte die Bundesregierung die Zielsetzung klar, bis 2030 den notwendigen flächendeckenden Glasfaserausbau zu realisieren. Bedenkt man an dieser Stelle, dass deutschlandweit rund 41 Millionen Haushalte existieren und bislang erst etwa 15 Prozent tatsächlich über einen Glasfaseranschluss verfügen, ist das eine Mammut-Aufgabe, bei der Eile geboten ist, damit Deutschland den entstandenen Rückstand aufholen kann.

Für die Umsetzung braucht es daher in der breiten Bevölkerung die notwendige Begeisterung und eine steigende Wechselbereitschaft auf die neue Zukunftstechnologie – darüber ist sich die Telekommunikationsbranche einig. Das zentrale Instrument, um Verbraucher/innen zu beraten, aufzuklären, zu informieren und in die neue Gigabitgesellschaft mitzunehmen, ist der/die Medienberater/in an der Haustür. Etwa 70 Prozent der zur Refinanzierung der enormen Investitionen notwendigen Vertragsabschlüsse werden unmittelbar über den initialen Kontakt im Beratungsgespräch in den eigenen vier Wänden der Kundinnen und Kunden abgeschlossen.

Haustürgeschäft: Schlechtes Image und unlautere Vertriebspraktiken gefährden Ausbauerfolg
Dieser sogenannte Door-to-Door-Vertrieb genießt kein gutes Image. Sei es durch ehemals gemachte Erfahrungen mit Vertreterinnen und Vertretern von Staubsaugern oder Abonnements, die sich nicht ‚abwimmeln‘ ließen oder auch aufgrund schlechter Erlebnisse mit „schwarzen Schafen“, die mit unlauteren Vertriebspraktiken anstatt objektiver Aufklärung unterwegs sind – und leider auch in der Telekommunikationsbranche auftauchen.  

Vor diesem Hintergrund und auf Initiative des VATM unter Begleitung des unabhängigen Selbstregulierung Informationswirtschaft e. V. (SRIW) hat eine Arbeitsgruppe aus Telekommunikations-Providern in umfänglichen Meetings und persönlichen Treffen einen Verhaltenskodex für den Door-to-Door-Vertrieb erarbeitet. „Es wurde dringend Zeit zu handeln! Für uns war und ist es ein Selbstverständnis sich als treibender Akteur bei dieser Initiative aktiv einzubringen und damit einen wichtigen Teil zum Kodex beizutragen. Schon heute erfüllen wir alle Auflagen für die Zertifizierung und sind optimistisch, dass zahlreiche weitere Unternehmen sich dem Verhaltenskodex verpflichten“, betont Soeren Wendler, Geschäftsführer Marketing und Vertrieb der Deutschen GigaNetz und ergänzt „wir sind zuversichtlich, dass der Kodex das Fehlverhalten Einzelner schnell bestraft und unser Qualitätsvertrieb zur Regel werden wird.“

Ebenfalls völlig überzeugt von der Notwendigkeit des Regelwerks ist Stefan Hensel, Head of Sales B2C bei der Deutschen GigaNetz: „Eine hochleistungsfähige Telekommunikations-Infrastruktur gehört heute – ebenso wie Strom, Gas und Wasser – zur elementaren Grundversorgung eines jeden Haushalts und Unternehmens. Unsere Medienberaterinnen und -berater im Haustürvertrieb sind die einzige Möglichkeit, auch tatsächlich alle Verbraucherinnen und Verbraucher in kurzer Zeit zu erreichen und über die vielen Vorteile und Zusatznutzen zu informieren. Es braucht nun dieses transparente und für alle faire Regelwerk, auf das sich die Bürgerinnen und Bürger verlassen und dem sie vertrauen können. Wir als Deutsche GigaNetz führen bereits Onboardings von Medienberatenden mit Schulungsportalen auf Basis des Branchenkodexes durch und sehen damit die zukünftigen Vorgaben schon heute als verpflichtend für unsere Qualität im Feld an der Haustür an.“

Zertifiziertes Regelwerk mit Kontrollmechanismen
Die im Kodex abgebildeten Verhaltenspflichten beinhalten – zusätzlich zu den rechtlich ohnehin vorgesehenen Informationspflichten – auch die individuelle, einheitliche und befristet ausgestellte Legitimierung der Vertriebsmitarbeitenden sowie weitere Maßnahmen zur Herstellung maximaler Transparenz für die Kundinnen und Kunden. Daneben ist die Einrichtung von Verkäuferschulungsprozessen ein weiterer zentraler Baustein des Kodexes. In ihm werden das Aufklären der Verbraucherinnen und Verbraucher über Verkaufsabsichten, die klare und verständliche Beratung auf Basis einer Befragung zum Nutzungsverhalten und das allgemeine Gebot zur Rücksichtnahme als Grundlage des fairen Kundengespräches manifestiert. Einfache Widerrufsmöglichkeiten und ein Management von Verbraucherbeschwerden durch die Provider runden den Verhaltenskodex ab. Die Einhaltung der Verhaltensregeln durch die unterzeichnenden Telekommunikationsunternehmen wird regelmäßig von einer unabhängigen, privaten Überwachungsstelle kontrolliert. Auch werden diese Unternehmen in einem öffentlich einsehbaren Register geführt. Aufgrund des zügigen Voranschreitens aller notwendigen (Vor-)Arbeiten soll der Kodex noch in diesem Jahr in Kraft treten. 

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Die Nutzung bestimmter Funktionen (Replay, Catch-Up, Aufnahmen, Instant Restart, Live-Pause) ist von den Lizenzrechten abhängig und kann je nach Sender bzw. Sendeinhalt variieren oder nicht zur Verfügung stehen. Manche HD-Sendungen sind als Aufnahme nur in SD-Qualität verfügbar.

Es gelten die Bestimmungen der Leistungsbeschreibung MyTV HD.

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